PRODUKTREKLAMATION DURCH DEN VERBRAUCHER AUF GESETZLICHER GRUNDLAGE
REKLAMATIONSGRUNDLAGE aufgrund der Nichtübereinstimmung der Ware mit dem Vertrag aufgrund der Gewährleistung
DATUM DES KAUFVERTRAGSABSCHLUSSES betrifft Kaufverträge, die
bis zum 24. Dezember 2014 abgeschlossen wurden
betrifft Kaufverträge, die
ab dem 25. Dezember 2014 abgeschlossen wurden
RECHTSGRUNDLAGE Gesetz über besondere Bedingungen für den Verbraucherverkauf und zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches vom 27. Juli 2002 (Gesetzblatt Nr. 141, Pos. 1176 mit Änderungen) sowie andere allgemein geltende Rechtsvorschriften Bürgerliches Gesetzbuch vom 23. April 1964 (Gesetzblatt Nr. 16, Pos. 93 mit Änderungen) sowie andere allgemein geltende Rechtsvorschriften
GRUNDLEGENDE VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE HAFTUNG DES VERKÄUFERS Der Verkäufer haftet gegenüber dem Kunden, wenn das Produkt zum Zeitpunkt der Übergabe nicht dem Kaufvertrag entspricht.

Nichtübereinstimmung der Ware mit dem Vertrag

Bei individueller Vereinbarung der Produkteigenschaften wird vermutet, dass es dem Kaufvertrag entspricht, wenn es der vom Verkäufer angegebenen Beschreibung entspricht oder die Eigenschaften des dem Kunden gezeigten Musters oder Modells aufweist, und auch wenn es für den vom Kunden bei Vertragsabschluss angegebenen Zweck geeignet ist, es sei denn, der Verkäufer hat Vorbehalte gegen eine solche Verwendung des Produkts geäußert.

In Fällen, die nicht von den oben genannten Fällen erfasst werden, wird vermutet, dass das Produkt dem Kaufvertrag entspricht, wenn es für den Zweck geeignet ist, für den ein solches Produkt üblicherweise verwendet wird, und wenn seine Eigenschaften den Eigenschaften entsprechen, die für ein solches Produkt charakteristisch sind. Die gleiche Vermutung gilt, wenn das Produkt den Erwartungen an ein Produkt dieser Art entspricht, die auf öffentlichen Zusicherungen des Verkäufers, des Herstellers oder seines Vertreters beruhen; insbesondere werden Zusicherungen berücksichtigt, die in der Kennzeichnung des Produkts oder in der Werbung zum Ausdruck kommen und sich auf die Eigenschaften des Produkts beziehen, einschließlich des Zeitraums, in dem das Produkt diese Eigenschaften behalten soll.

Der Zusicherung des Herstellers gleichgestellt ist die Zusicherung einer Person, die das Produkt im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit in den inländischen Verkehr bringt, sowie einer Person, die sich als Hersteller ausgibt, indem sie ihren Namen, ihr Warenzeichen oder ein anderes Unterscheidungsmerkmal auf dem Produkt anbringt.

Als Nichtübereinstimmung des Produkts mit dem Kaufvertrag gilt auch eine fehlerhafte Montage und Inbetriebnahme, wenn diese Tätigkeiten im Rahmen des Kaufvertrags vom Verkäufer oder von einer Person, für die er verantwortlich ist, oder vom Kunden nach einer beim Verkauf erhaltenen Anleitung durchgeführt wurden.

Haftungsbefreiung des Verkäufers

Der Verkäufer haftet nicht für die Nichtübereinstimmung des Produkts mit dem Kaufvertrag, wenn der Kunde von dieser Nichtübereinstimmung wusste oder vernünftigerweise hätte wissen müssen.

Der Verkäufer ist nicht an die in Artikel 4 genannte Zusicherung gebunden, wenn er nachweist, dass er diese Zusicherung nicht kannte und vernünftigerweise nicht kennen konnte, oder dass sie die Entscheidung des Käufers zum Vertragsabschluss nicht beeinflussen konnte, oder dass ihr Inhalt vor Vertragsabschluss berichtigt wurde.

Der Verkäufer haftet gegenüber dem Kunden, wenn das verkaufte Produkt einen physischen oder rechtlichen Mangel aufweist (Gewährleistung).

physischer Mangel

Der Verkäufer haftet aus der Gewährleistung für physische Mängel, die zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs auf den Kunden vorhanden waren oder aus einer Ursache resultierten, die zu diesem Zeitpunkt im verkauften Produkt lag

Ein physischer Mangel besteht in der Nichtübereinstimmung des verkauften Produkts mit dem Kaufvertrag. Insbesondere entspricht das verkaufte Produkt nicht dem Kaufvertrag, wenn es:

1) nicht die Eigenschaften hat, die ein Produkt dieser Art aufgrund des im Kaufvertrag angegebenen oder aus den Umständen oder dem Verwendungszweck hervorgehenden Zwecks haben sollte;
2) nicht die Eigenschaften hat, über deren Vorhandensein der Verkäufer den Kunden versichert hat, einschließlich der Vorlage eines Musters oder Modells; 3) nicht für den Zweck geeignet ist, über den der Kunde den Verkäufer beim Abschluss des Kaufvertrags informiert hat, und der Verkäufer keinen Vorbehalt gegen eine solche Verwendung geäußert hat;
4) dem Kunden in einem unvollständigen Zustand übergeben wurde.

Ist der Kunde ein Verbraucher, so werden öffentliche Zusicherungen des Herstellers oder seines Vertreters, einer Person, die das Produkt im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit in den Verkehr bringt, sowie einer Person, die sich durch Anbringen ihres Namens, Warenzeichens oder eines anderen Unterscheidungsmerkmals auf dem verkauften Produkt als Hersteller ausgibt, der Zusicherung des Verkäufers gleichgestellt.

Das verkaufte Produkt weist auch dann einen physischen Mangel auf, wenn es falsch montiert und in Betrieb genommen wurde, sofern diese Tätigkeiten vom Verkäufer oder einem Dritten, für den der Verkäufer verantwortlich ist, oder vom Kunden, der nach einer vom Verkäufer erhaltenen Anleitung gehandelt hat, durchgeführt wurden.

rechtlicher Mangel

Der Verkäufer haftet gegenüber dem Kunden, wenn das verkaufte Produkt Eigentum eines Dritten ist oder wenn es mit dem Recht eines Dritten belastet ist, sowie wenn die Einschränkung der Nutzung oder Verfügung über das Produkt aus einer Entscheidung oder einem Urteil einer zuständigen Behörde resultiert; im Falle des Verkaufs eines Rechts haftet der Verkäufer auch für das Bestehen des Rechts

Haftungsbefreiung des Verkäufers

Der Verkäufer ist von der Haftung aus der Gewährleistung befreit, wenn der Kunde zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrags von dem Mangel wusste.

Wenn der Gegenstand des Kaufvertrags Produkte sind, die nur nach Art bestimmt sind, oder Produkte, die in Zukunft entstehen sollen, ist der Verkäufer von der Haftung aus der Gewährleistung befreit, wenn der Kunde zum Zeitpunkt der Übergabe der Sache von dem Mangel wusste. Diese Vorschrift gilt nicht, wenn der Kunde ein Verbraucher ist.

Der Verkäufer haftet gegenüber einem Kunden, der Verbraucher ist, nicht dafür, dass das verkaufte Produkt nicht die Eigenschaften hat, die sich aus den oben genannten öffentlichen Zusicherungen ergeben, wenn er diese Zusicherungen nicht kannte und vernünftigerweise nicht kennen konnte oder sie die Entscheidung des Kunden zum Abschluss des Kaufvertrags nicht beeinflussen konnten, oder wenn ihr Inhalt vor Abschluss des Kaufvertrags berichtigt wurde.

GRUNDLEGENDE VERBRAUCHERRECHTE Diese Rechte haben grundsätzlich einen zweistufigen Charakter, was bedeutet, dass der Kunde erst nach Ausschöpfung der Rechte der ersten Stufe zur zweiten Stufe der Rechte übergehen kann:

1) Stufe: Reparatur / Austausch

Wenn das Produkt nicht dem Kaufvertrag entspricht, kann der Kunde verlangen, dass es durch kostenlose Reparatur oder Austausch gegen ein neues in einen vertragsgemäßen Zustand gebracht wird, es sei denn, die Reparatur oder der Austausch sind unmöglich oder erfordern unverhältnismäßige Kosten. Bei der Beurteilung der Unverhältnismäßigkeit der Kosten werden der Wert des vertragsgemäßen Produkts sowie die Art und der Grad der festgestellten Nichtübereinstimmung berücksichtigt, und es werden auch die Unannehmlichkeiten in Betracht gezogen, denen der Kunde durch eine andere Art der Befriedigung ausgesetzt wäre.

2) Stufe: Preisminderung / Rückerstattung

Wenn der Kunde aus den oben genannten Gründen weder eine Reparatur noch einen Austausch verlangen kann oder wenn der Verkäufer einem solchen Verlangen nicht innerhalb einer angemessenen Frist nachkommen kann oder wenn die Reparatur oder der Austausch den Kunden erheblichen Unannehmlichkeiten aussetzen würde, hat er das Recht, eine angemessene Preisminderung zu verlangen oder vom Kaufvertrag zurückzutreten. Der Kunde kann nicht vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn die Nichtübereinstimmung des Produkts mit dem Kaufvertrag unwesentlich ist. Bei der Bestimmung einer angemessenen Frist für die Reparatur oder den Austausch werden die Art des Produkts und der Zweck seines Erwerbs berücksichtigt.

Diese Rechte haben grundsätzlich einen gleichrangigen Charakter, was bedeutet, dass der Kunde sowohl von der ersten als auch von der zweiten Gruppe von Rechten sofort Gebrauch machen kann:1) Gruppe: Preisminderung / Rückerstattung

Wenn das verkaufte Produkt einen Mangel aufweist, kann der Kunde eine Erklärung über die Preisminderung oder den Rücktritt vom Kaufvertrag abgeben, es sei denn, der Verkäufer tauscht unverzüglich und ohne übermäßige Unannehmlichkeiten für den Kunden das mangelhafte Produkt gegen ein mangelfreies aus oder beseitigt den Mangel. Diese Einschränkung gilt nicht, wenn das Produkt bereits vom Verkäufer ausgetauscht oder repariert wurde oder der Verkäufer seiner Verpflichtung zum Austausch des Produkts gegen ein mangelfreies oder zur Beseitigung des Mangels nicht nachgekommen ist. Der geminderte Preis sollte in dem gleichen Verhältnis zum sich aus dem Kaufvertrag ergebenden Preis stehen, in dem der Wert des mangelhaften Produkts zum Wert des mangelfreien Produkts steht. Der Kunde kann nicht vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn der Mangel unwesentlich ist.

  • Ist der Kunde ein Verbraucher, so kann er anstelle der vom Verkäufer gemäß den obigen Bestimmungen vorgeschlagenen Mangelbeseitigung den Austausch des Produkts gegen ein mangelfreies verlangen oder anstelle des Austauschs des Produkts die Beseitigung des Mangels verlangen, es sei denn, die Herstellung der Vertragsmäßigkeit des Produkts in der vom Kunden gewählten Weise ist unmöglich oder würde im Vergleich zu der vom Verkäufer vorgeschlagenen Weise unverhältnismäßige Kosten erfordern. Bei der Beurteilung der Unverhältnismäßigkeit der Kosten werden der Wert des mangelfreien Produkts, die Art und Bedeutung des festgestellten Mangels berücksichtigt, und es werden auch die Unannehmlichkeiten in Betracht gezogen, denen der Kunde durch eine andere Art der Befriedigung ausgesetzt wäre.

Wenn von den verkauften Produkten nur einige mangelhaft sind und sich ohne Schaden für beide Parteien von den mangelfreien Produkten trennen lassen, ist das Recht des Kunden zum Rücktritt vom Vertrag auf die mangelhaften Produkte beschränkt.

2) Gruppe: Reparatur/Austausch

Wenn das verkaufte Produkt einen Mangel aufweist, kann der Kunde den Austausch des Produkts gegen ein mangelfreies oder die Beseitigung des Mangels verlangen. Der Verkäufer ist verpflichtet, das mangelhafte Produkt innerhalb einer angemessenen Frist ohne übermäßige Unannehmlichkeiten für den Kunden gegen ein mangelfreies auszutauschen oder den Mangel zu beseitigen. Der Verkäufer kann die Erfüllung des Kundenwunsches verweigern, wenn die Herstellung der Vertragsmäßigkeit des mangelhaften Produkts in der vom Kunden gewählten Weise unmöglich ist oder im Vergleich zur anderen möglichen Art der Herstellung der Vertragsmäßigkeit unverhältnismäßig hohe Kosten erfordern würde.

WICHTIGE REKLAMATIONSFRISTEN 2 Monate zur Benachrichtigung des Verkäufers über die festgestellte Vertragswidrigkeit

Der Käufer verliert seine Rechte, wenn er den Verkäufer nicht innerhalb von zwei Monaten nach Feststellung der Vertragswidrigkeit des Produkts darüber informiert. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Mitteilung.

6 Monate Vermutung des Bestehens der Vertragswidrigkeit zum Zeitpunkt der Übergabe des Produkts

Der Verkäufer haftet gegenüber dem Kunden, wenn das Produkt zum Zeitpunkt der Übergabe nicht dem Kaufvertrag entspricht; wird die Vertragswidrigkeit innerhalb von sechs Monaten nach der Übergabe des Produkts festgestellt, so wird vermutet, dass diese zum Zeitpunkt der Übergabe bestand.

2 Jahre Haftung des Verkäufers

Der Verkäufer haftet für die Vertragswidrigkeit des Produkts nur, wenn diese vor Ablauf von zwei Jahren nach Übergabe des Produkts an den Kunden festgestellt wird; diese Frist beginnt im Falle eines Produktaustauschs erneut.

1 Jahr Vermutung des Bestehens eines Mangels zum Zeitpunkt der Übergabe des Produkts

Der Verkäufer haftet im Rahmen der Gewährleistung für physische Mängel, die zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs auf den Kunden bestanden oder aus einer zu diesem Zeitpunkt im verkauften Produkt vorhandenen Ursache resultierten. Ist der Kunde ein Verbraucher und wird der physische Mangel vor Ablauf eines Jahres nach Übergabe des verkauften Produkts festgestellt, so wird vermutet, dass der Mangel oder seine Ursache zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs auf den Kunden bestand.

2 Jahre Haftung des Verkäufers

Der Verkäufer haftet im Rahmen der Gewährleistung, wenn der physische Mangel vor Ablauf von zwei Jahren, bei Mängeln an Immobilien vor Ablauf von fünf Jahren nach Übergabe des Produkts an den Kunden festgestellt wird. Für die Ausübung der Rechte aus der Gewährleistung für Rechtsmängel des verkauften Produkts gelten die Vorschriften über physische Mängel, wobei die Frist für die Ausübung der Gewährleistungsrechte ab dem Tag beginnt, an dem der Kunde von dem Mangel Kenntnis erlangt hat, oder, wenn der Kunde erst aufgrund einer Klage eines Dritten von dem Mangel Kenntnis erlangt hat, ab dem Tag, an dem die in dem Rechtsstreit mit dem Dritten ergangene Entscheidung rechtskräftig geworden ist.

ORT UND ART DER REKLAMATIONSEINREICHUNG Die Reklamation kann vom Kunden beispielsweise wie folgt eingereicht werden:
– persönlich unter der Adresse: AKATEX Sp. z o.o., ul. Juliusza Słowackiego 34, 43-300 Bielsko-Biała;
– schriftlich an die Adresse: AKATEX Sp. z o.o., ul. Juliusza Słowackiego 34, 43-300 Bielsko-Biała;
– telefonisch unter der Nummer: 33 499 29 99.
– per Fax an die Nummer: 33 499 29 99 Durchwahl 26.
– in elektronischer Form per E-Mail an die Adresse: sklep@akatex.pl, zamowienia@akatex.pl oder akatex@akatex.pl;
BESCHREIBUNG DER REKLAMATION Es wird empfohlen, dass der Kunde in der Reklamationsbeschreibung folgende Informationen angibt – dies erleichtert und beschleunigt die Bearbeitung der Reklamation durch den Verkäufer:
(1) Informationen und Umstände bezüglich des Reklamationsgegenstands, insbesondere Art und Datum des Auftretens der Nichtkonformität/des Mangels;
(2) Forderung zur Herstellung der Vertragsmäßigkeit des Produkts oder Erklärung über Preisminderung oder Rücktritt vom Kaufvertrag; sowie (3) Kontaktdaten des Reklamierenden. Die oben genannten Anforderungen sind lediglich Empfehlungen und haben keinen Einfluss auf die Wirksamkeit von Reklamationen, die ohne die empfohlene Reklamationsbeschreibung eingereicht werden.
LIEFERUNG DES REKLAMIERTEN PRODUKTS Falls es für die Stellungnahme des Verkäufers zur Reklamation des Kunden oder zur Ausübung der Rechte des Kunden aus der Nichtkonformität des Produkts mit dem Kaufvertrag/der Gewährleistung erforderlich ist, das Produkt an den Verkäufer zu liefern, an die Adresse ul. Juliusza Słowackiego 34, 43-300 Bielsko – Biała. Wenn jedoch aufgrund der Art der Nichtkonformität/des Mangels, der Art des Produkts oder der Art seiner Installation die Lieferung des Produkts durch den Kunden unmöglich oder übermäßig erschwert wäre, ist der Kunde verpflichtet, das Produkt dem Verkäufer an dem Ort zugänglich zu machen, an dem sich das Produkt befindet. Die oben genannte Bitte um Lieferung des Produkts hat keinen Einfluss auf den Lauf der Frist für die Stellungnahme des Verkäufers zur Reklamation des Kunden und verletzt nicht das Recht des Kunden – im Falle einer Reklamation auf Grundlage der Gewährleistung – vom Verkäufer die Demontage des mangelhaften Produkts und die erneute Montage des Produkts nach dem Austausch gegen ein mangelfreies oder nach der Mangelbeseitigung zu verlangen, wie in Art. 561[1] des Zivilgesetzbuches vorgesehen.
ANTWORT DES VERKÄUFERS Der Verkäufer wird sich zur Reklamation des Kunden unverzüglich äußern, spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen ab dem Tag ihrer Einreichung. Fehlt eine Stellungnahme des Verkäufers innerhalb der oben genannten Frist, bedeutet dies, dass der Verkäufer die Reklamation als berechtigt anerkannt hat.
AUSSERGERICHTLICHE VERFAHREN ZUR REKLAMATIONSBEARBEITUNG UND FORDERUNGSDURCHSETZUNG SOWIE ZUGANGSREGELN ZU DIESEN VERFAHREN Detaillierte Informationen über die Möglichkeiten für den Kunden, der Verbraucher ist, außergerichtliche Verfahren zur Reklamationsbearbeitung und Forderungsdurchsetzung zu nutzen, sowie die Zugangsregeln zu diesen Verfahren sind in den Geschäftsstellen und auf den Websites der Kreis- (Stadt-) Verbraucherschutzbeauftragten, der Sozialorganisationen, zu deren satzungsmäßigen Aufgaben der Verbraucherschutz gehört, der Woiwodschaftsinspektorate der Handelsinspektion sowie unter folgenden Internetadressen des Amtes für Wettbewerbs- und Verbraucherschutz verfügbar:

· http://www.uokik.gov.pl/spory_konsumenckie.php;

· http://www.uokik.gov.pl/sprawy_indywidualne.php und

· http://www.uokik.gov.pl/wazne_adresy.php.

Der Kunde, der Verbraucher ist, hat u.a. folgende Möglichkeiten, außergerichtliche Verfahren zur Reklamationsbearbeitung und Forderungsdurchsetzung zu nutzen:

  • Der Kunde ist berechtigt, sich an das ständige Schiedsgericht für Verbraucher zu wenden, wie in Art. 37 des Gesetzes vom 15. Dezember 2000 über die Handelsinspektion (Gesetzblatt 2001 Nr. 4 Pos. 25 mit Änderungen) vorgesehen, mit dem Antrag auf Entscheidung eines Streits, der sich aus dem abgeschlossenen Kaufvertrag ergibt. Die Verordnung über die Organisation und Tätigkeit der ständigen Schiedsgerichte für Verbraucher wird durch die Verordnung des Justizministers vom 25. September 2001 über die Festlegung der Verordnung über die Organisation und Tätigkeit der ständigen Schiedsgerichte für Verbraucher bestimmt. (Gesetzblatt 2001, Nr. 113, Pos. 1214).
  • Der Kunde ist berechtigt, sich gemäß Art. 36 des Gesetzes vom 15. Dezember 2000 über die Handelsinspektion (Gesetzblatt 2001 Nr. 4 Pos. 25 mit Änderungen) an den Woiwodschaftsinspektor der Handelsinspektion mit dem Antrag auf Einleitung eines Mediationsverfahrens zur gütlichen Beilegung des Streits zwischen dem Kunden und dem Verkäufer zu wenden. Informationen über die Grundsätze und das Verfahren der vom Woiwodschaftsinspektor der Handelsinspektion durchgeführten Mediation sind in den Geschäftsstellen und auf den Websites der einzelnen Woiwodschaftsinspektorate der Handelsinspektion verfügbar.
  • Der Kunde kann kostenlose Hilfe bei der Beilegung des Streits zwischen dem Kunden und dem Verkäufer erhalten, indem er auch die kostenlose Hilfe des Kreis- (Stadt-) Verbraucherschutzbeauftragten oder einer Sozialorganisation in Anspruch nimmt, zu deren satzungsmäßigen Aufgaben der Verbraucherschutz gehört (u.a. Verbraucherföderation, Polnischer Verbraucherverband). Beratungen werden durch die Verbraucherföderation unter der kostenlosen Verbraucher-Hotline 800 007 707 und durch den Polnischen Verbraucherverband unter der E-Mail-Adresse porady@dlakonsumentow.pl erteilt.

Laden Sie die Reklamations- und Rückgabebestimmungen als PDF-Datei herunter: Reklamation und Rückgabe

Laden Sie das Formular für die Reklamation der Ware herunter: Formular

Laden Sie das Formular für den Warentausch herunter: Formular